Ehe, Partnerschaft und Familie

Eheverträge können sowohl vor als auch nach Eheschließung geschlossen werden und müssen meistens notariell beurkundet werden. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung finden wir eine für Sie und Ihre Ehe maßgeschneiderte Lösung.

Auch Partnerschaftsverträge nicht verheirateter Partner sind häufig zu beurkunden, wenn es um die gemeinsame Immobilie geht. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Bei Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit einer Scheidung getroffen werden (sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen) sind wir Ihnen ebenfalls behilflich und erarbeiten – sofern mandatiert – mit Ihrer Scheidungsanwältin bzw. Ihrem Scheidungsanwalt möglichst eine einvernehmliche Lösung.