Immobilien

Wir übernehmen die gesamte rechtliche Beratung und Betreuung bei der Veräußerung und beim Erwerb Ihrer Immobilie, ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Erbbaurecht. Wir entwerfen Ihren persönlichen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Bauträgervertrag und setzen ihn rechtssicher und zeitgerecht um. Dabei kann ich Verträge über Grundstücke im gesamten Bundesgebiet beurkunden, also nicht nur etwa Grundstücke in Bonn. Damit wir die wesentlichen Informationen zur Vorbereitung erhalten, können Sie hier Checklisten herunterladen und uns ausgefüllt per E-Mail an post@notar-schmitz-bonn.de zusenden. Sie können uns natürlich auch jederzeit anrufen.

Sofern Sie ein Darlehen aufnehmen, um den Kaufpreis für die Immobilie zu finanzieren, senden Sie uns die entsprechenden Bankformulare zur Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin.

Sofern ein Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden soll, entwerfen wir die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung in enger Abstimmung mit Ihnen. Sollten diese geändert werden müssen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.

Professionellen Investoren stehen wir auch bei größeren Immobilienprojekten zur Seite und begleiten Sie rechtlich von der Konzeptionierung über den Erwerb der Grundstücke und deren Aufteilung bis hin zum Abverkauf der Einheiten an die Käufer, gerne auch gemeinsam mit Ihren weiteren rechtlichen und steuerlichen Beratern.