Erben und Vererben

Nachlassplanung

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung der Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Dazu gehören die Beratung, der Entwurf und die Beurkundung der entsprechenden Testamente und Erbverträge. Damit sorgen Sie für rechtssichere und eindeutige Regelungen und damit dafür, dass späterer Streit zwischen Ihren Erben möglichst vermieden wird. Mit einem notariellen Testament oder einem notariellen Erbvertrag haben Sie zudem weitere Vorteile, so wird in einem solchen Fall nach dem Tod kein Erbschein benötigt. Das führt zu geringeren Kosten und einer raschen und reibungsloseren Abwicklung des Erbfalls in einer für die Hinterbliebenen ohnehin sehr belastenden Zeit.

Besondere Konstellationen bedürfen einer besonderen Lösung. Das betrifft etwa Testamente von Geschiedenen oder wenn beispielsweise Kinder spezielle Bedürfnisse haben (sog. „Behindertentestament“) oder nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können (sog. „Bedürftigentestament“). Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Möglicherweise stellt sich bei der Nachlassplanung auch heraus, dass zumindest Teile Ihres Vermögens – etwa aus steuerlichen oder anderen rechtlichen Gründen – bereits zu Ihren Lebzeiten übertragen werden sollten. Wir zeigen Ihnen hierzu mögliche Wege auf und setzen Sie mit Ihnen um.

Erbscheine, Europäische Nachlasszeugnisse und Erbauseinandersetzungen

Sind Sie Erbe geworden, sind wir Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins behilflich. Ein Erbschein ist übrigens regelmäßig nicht notwendig, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet oder einen notariellen Erbvertrag abgeschlossen hat – das führt zu geringeren Kosten und einer raschen und reibungsloseren Abwicklung des Erbfalls in einer für die Hinterbliebenen ohnehin sehr belastenden Zeit.

Ist in dem Nachlassvermögen aus ausländisches Vermögen vorhanden oder muss der Berechtigte seine Position im Ausland anderweitig nachweisen, sind wir Ihnen bei der Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses behilflich.

Sofern mehrere Erben vorhanden sind, unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung oder anderen möglichen Wegen, die Erbengemeinschaft zu beenden oder in eine andere Form zu überführen.