Unternehmen

Wir beraten Sie zu handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen Ihres Unternehmens und ich beurkunde die damit zusammenhängenden Verträge und sonstigen Erklärungen. Sofern Sie weitere rechtliche und steuerliche Berater haben, arbeiten wir gern mit diesen zusammen, um Ihre Vorstellungen zu verwirklichen. Selbstverständlich entwerfen wir auch Handelsregisteranmeldungen und übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Handelsregister.

Gründung

Die Gründung von Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GmbH, AG) muss notariell beurkundet werden. Damit wir die wesentlichen Informationen zur Vorbereitung erhalten, können Sie hier eine Checkliste herunterladen und uns ausgefüllt per E-Mail an post@notar-schmitz-bonn.de zusenden. Sie können uns natürlich auch jederzeit anrufen.

Die Gründung von Personengesellschaften (GbR, oHG und KG) ist grundsätzlich auch ohne notarielle Mitwirkung möglich, allerdings in bestimmten Fällen ausnahmsweise doch erforderlich (häufig bei der Gründung von GmbH & Co. KG). Die Anmeldung zum Handelsregister muss wiederum in jedem Fall über einen Notar erfolgen. Bei der Wahl, welche Rechtsform für Sie die richtige ist, beraten wir Sie im Vorfeld gern, ferner zur Fragen, welche Fallstricke bei der Wahl des Firmennamens und des Gegenstands des Unternehmens lauern. Ich entwerfe den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse des Unternehmens und der Gesellschafter und betreue Sie bei der gesamten Abwicklung bis hin zur finalen Eintragung im Handelsregister.

Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Kapitalschnitt

„Nichts ist so beständig wie der Wandel“. Das gilt gerade für Unternehmen. Es gibt vielfältige Gründe, weshalb Änderungen und Anpassungen notwendig sein können. Ich stehe Ihnen für die Beurkundung sämtlicher Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen zur Verfügung. Das betrifft insbesondere Änderungen des Namens der Gesellschaft, Sitzverlegungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalschnitte. Selbstverständlich übernehmen wir auch die gesamte Abwicklung mit dem Handelsregister.

Umwandlungen

Passt die ursprünglich gewählte Rechtsform für Ihr Unternehmen nicht mehr richtig, braucht es möglicherweise ein anderes Rechtskleid. Ich beurkunde sämtliche Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (Formwechsel, Verschmelzungen und Spaltungen) sowie außerhalb des Umwandlungsgesetzes in enger Abstimmung mit Ihren steuerlichen und ggf. weiteren rechtlichen Beratern.

Gesellschafts- und Geschäftsanteilskaufverträge und -abtretungen („Share Purchase Agreement“)

Der Kauf und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen müssen von einem Notar beurkundet werden. Das gilt häufig auch für Kommanditanteile, jedenfalls dann, wenn es sich um eine GmbH & Co. KG handelt und zugleich oder im Zusammenhang damit auch die GmbH-Anteile übertragen werden. Ich stehe Ihnen für Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung – gern in Abstimmung mit Ihren weiteren rechtlichen und steuerlichen Beratern – und beurkunde die entsprechenden Verträge rechtssicher und zeitnah.

Unternehmensnachfolgeplanung

Unternehmensnachfolgen werfen eine Vielzahl von persönlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen sowie gesellschafts- und erbrechtlichen Schwierigkeiten auf. Insbesondere bei den sich stellenden rechtlichen Fragen unterstützen wir Sie und entwerfen mit Ihnen – und ggf. Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern – die entsprechenden Verträge und erbrechtlichen Verfügungen.

Liquidation und Auflösung

Am Ende einer Gesellschaft stehen die Liquidation und die Auflösung. Wir beraten Sie gerne hierzu, welche Möglichkeiten bestehen und was im Einzelnen von Ihnen rechtlich zu beachten ist.